Anleitung

Zollabwicklung Schritt für Schritt – Ausfuhr, Einfuhr und EORI-Nummer

Wir sind an allen deutschen Zollämtern tätig!

  • WEBBICS
  • dbh
  • O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • ProvenExpert
  • Port of Hamburg
  • AHV – Wissen bewegt

So ermöglichen wir eine reibungslose Zollabwicklung

So beantragen Sie bei uns Ausfuhranmeldung, Einfuhranmeldung und EORI-Nummer. Alle Unterlagen, Fristen und Formulare auf einen Blick.

Schritt 1 · Export

Ausfuhranmeldung: Ablauf in drei Schritten

Ausfuhrdokumente bis 12:00 Uhr bestellen – das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erhalten Sie am Folgetag ab 11:00 Uhr als PDF.

Das brauchen wir von Ihnen:

  • EORI-Nr. (nur bei gewerblicher Ausfuhr) inkl. Vollmacht
  • Handels- oder Proformarechnung
  • Anzahl der Packstücke
  • Bruttogewicht
  • Nettogewicht
  • Ausführliche Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache
Vollmacht hier herunterladen

Wir reichen den Antrag beim zuständigen Binnenzollamt ein. Nach Prüfung und Ablauf der Gestellungsfrist überlässt das Zollamt das Ausfuhrdokument; wir senden es Ihnen am Folgetag ab 11:00 Uhr als PDF.

Noch keine EORI-Nummer? Wir beantragen sie für Sie.Zur Ausfuhranmeldung

Schritt 2 · Import

Einfuhranmeldung: Unterlagen und Ablauf

Für die Importverzollung benötigen wir diese Unterlagen:

  • EORI-Nr. und Umsatzsteuer-ID (nur bei gewerblicher Einfuhr) inkl. Vollmacht
  • Handels- oder Proformarechnung
  • Vorpapier (T1, ATB-Nr.)
  • Frachtbrief (CMR, AWB, B/L)
  • Ggf. Präferenznachweise (Form A, A.TR., EUR.1)
  • Ggf. Frachtkostenrechnung
  • Ausführliche Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache
Vollmacht hier herunterladen

Wir reichen den Importantrag beim zuständigen Zollamt ein. Das Zollamt vergibt eine Arbeitsnummer, mit der Sie oder Ihr Frachtführer sich zur Verzollung melden.

Leitfaden für den Import: Einfuhr von Kraftfahrzeugen

Zur Einfuhranmeldung

Schritt 3 · EORI-Nummer

EORI-Nummer beantragen – wir übernehmen das für Sie

Ohne EORI-Nummer ist keine gewerbliche Zollanmeldung möglich. Für den Antrag benötigen wir:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug – diese versenden wir an den Zoll
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-ID
  • Kontaktdaten

Wir füllen den Antrag aus und senden ihn Ihnen zur Unterschrift. Unterschrieben reichen wir ihn beim Zoll ein. Sie erhalten die Bestätigung von uns, die EORI-Nummer kommt anschließend per Post.

Alternativ beantragen Sie die Nummer selbst im Portal der deutschen Zollverwaltung, gewerblich mit Formular 0870a.EORI-Nummer beantragen

Sonderfall

Übersiedlungsgut zollfrei in die EU einführen

Wer seinen Wohnsitz aus einem Nicht-EU-Land in die EU verlegt, kann Umzugsgut von den Einfuhrabgaben befreit einführen. Die Voraussetzungen:

  • Wohnsitz mindestens 12 Monate außerhalb der EU
  • Umzugsgut seit mindestens 6 Monaten im Besitz und in Gebrauch
  • Fahrzeuge im Drittland auf den eigenen Namen zugelassen
  • Zollabwicklung innerhalb von 12 Monaten nach der Wohnsitzverlegung
  • 12 Monate Sperrfrist: kein Verkauf, Verleih oder Verschenken

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Füllen Sie ganz einfach unser kurzes Kontaktformular aus oder rufen Sie uns gerne direkt an. Wir helfen Ihnen gerne bei all Ihren Fragen weiter.