ABD im Export
Das Dokument bestätigt die ordnungsgemäße Anmeldung und ordnet die Sendung über die MRN dem Zollvorgang zu.
- Nachweis der Ausfuhranmeldung
- Eindeutige Identifikation der Sendung
- Grundlage der steuerlichen Dokumentation

Ausfuhranmeldung
Sie senden uns Rechnung und Vollmacht, wir übernehmen Tarifierung, ATLAS-Anmeldung und Monitoring bis zum Ausgangsvermerk. In der Regel liegt Ihr ABD am nächsten Werktag vor.
Ausfuhrverfahren
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) wird nach Annahme der elektronischen Ausfuhranmeldung erstellt. Es enthält die für den Export relevanten Angaben und begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle.
EX1 wird häufig als Bezeichnung für die zugrunde liegende Ausfuhranmeldung verwendet. Beide Begriffe gehören damit zum Verfahren, mit dem Waren zur Ausfuhr aus der Europäischen Union angemeldet werden.
So läuft eine Ausfuhranmeldung über ATLAS bei der EB-Zollagentur ab.
Kurz erklärt
Ein Ausfuhrbegleitdokument ist ein zentraler Nachweis im Exportverfahren. Es entsteht aus der elektronischen Anmeldung über ATLAS und macht die angemeldete Sendung über ihre MRN eindeutig nachvollziehbar.
Das ABD fasst unter anderem Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Warenwert, Gewicht, Bestimmungsland und beteiligte Zollstellen zusammen. Nach dem tatsächlichen Austritt aus dem EU-Zollgebiet wird der Ausgangsvermerk zum wichtigen Exportnachweis.
Dokumentinhalt
Das ABD bündelt die Daten, die Zollstellen zur Identifikation, Prüfung und Überwachung der Ausfuhr benötigen.
Funktion im Export
Das ABD verbindet die elektronische Zollanmeldung mit der tatsächlichen Ausfuhr und schafft einen nachvollziehbaren Nachweis für Unternehmen und Zoll.
Das Dokument bestätigt die ordnungsgemäße Anmeldung und ordnet die Sendung über die MRN dem Zollvorgang zu.
Nach dem Austritt bestätigt die Ausgangszollstelle den Warenabgang. Daraus entsteht der Ausgangsvermerk.
Voraussetzungen
Für Waren, die das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen, kann eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich sein. Entscheidend sind Warenwert, Gewicht und besondere zollrechtliche Vorgaben.
Ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm wird die Ausfuhr in der Regel elektronisch über ATLAS angemeldet. Über 3.000 Euro kommt häufig das zweistufige Ausfuhrverfahren zur Anwendung.
Unabhängig von Wertgrenzen können Genehmigungspflichten, Exportkontrollen oder andere besondere Vorgaben eine förmliche Ausfuhranmeldung erforderlich machen. Wir prüfen den konkreten Vorgang vor der Anmeldung.
Der einfache Prozess
Von vollständigen Warendaten bis zum ABD mit MRN: Wir übernehmen die elektronische Abwicklung und halten Sie über den Vorgang informiert.
Sie senden uns Handelsrechnung, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Gewichte und die weiteren Angaben zur Sendung.
Wir prüfen die Unterlagen und übermitteln die Ausfuhranmeldung elektronisch über ATLAS an die zuständige Zollstelle.
Nach Annahme erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument als PDF mit der zugehörigen MRN.
Unterlagen
Nicht alles zur Hand? Rufen Sie an, wir klären das in fünf Minuten.
Zollvollmacht
Damit wir gegenüber dem Zoll für Sie auftreten dürfen, brauchen wir eine Zollvollmacht. Sie füllen sie einmal aus, danach wickeln wir alle weiteren Anmeldungen für Sie ab.
Vorbereitet zum Ausfüllen in deutscher oder englischer Sprache.
Ihre Anfrage ist auch ohne ausgefüllte Vollmacht möglich. Sie können die Vollmacht nachreichen.
Preis
Ausfuhrbegleitdokument ab 45 €
Enthalten sind Anmeldung, ABD als PDF und Monitoring bis zum Ausgangsvermerk.
Häufige Fragen
Das ABD begleitet eine angemeldete Ausfuhr und enthält unter anderem die MRN zur Identifikation des Vorgangs.
In der Regel liegt Ihr ABD am nächsten Werktag vor, sofern alle Angaben vollständig und plausibel sind.
Benötigt werden insbesondere Rechnung, Vollmacht, EORI-Nummer, Warendaten, Gewichte, Packstücke und die Ausgangszollstelle.
Die Movement Reference Number ist die eindeutige Referenznummer Ihrer Zollanmeldung.
Nach 90 Tagen kann der Zoll ein Nachforschungsverfahren einleiten. Wir überwachen den Vorgang und unterstützen bei der Klärung.
Für gewerbliche Zollanmeldungen ist in der Regel eine gültige EORI-Nummer erforderlich.
Die Pflicht hängt von Warenwert, Gewicht und weiteren Umständen ab. Wir prüfen Ihren konkreten Vorgang vor der Anmeldung.
Anfrage
Schildern Sie kurz Ihren Vorgang. Die Zollvollmacht kann nachgereicht werden.
Montag–Freitag: 8:00–17:00 Uhr Samstag: geschlossen